Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
15. Beglaubigung
Diese Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung des Vereins nach Unterzeichnung der entsprechenden Wahlannahmeerklärungen in dreifacher Ausführung (Ralph Hersener, 8008 Zürich, ist inzwischen aus dem Vorstand ausgetreten) durch die folgenden Vorstandsmitglieder angenommen.
Zürich, den 24. Mai 2007
Christoph Dill, Präsident
Feilengasse 3, 8008 Zürich
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Susanne Huonder Wahl
Seefeldstr. 90, 8008 Zürich
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Eine Kopie der rechtsgültig unterschriebenen Dokumente liegt bei der Raiffeisenbank Zürich, 8001 Zürich, wo auch das Vereinskonto No. 87-71996-7/303 mit folgender IBAN-No domiziliert ist: CH93 8148 7000 0084 2404 6
