Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
2. Zweck
2.1. Bildung und Freizeitgestaltung
Die Kulturbanausen verschreiben sich einem autodidaktischen Bildungsauftrag. Der Verein unterstützt kultivierte Menschen mit Humor, Horizont, Hirn und Herzblut bei der Freizeitgestaltung, dem Abbau von kulturellen Bildungslücken und der Vernetzung im Hinblick auf den Auf- und Ausbau von interpersonellen bis internationalen Beziehungen. Unter Kultur wird alles verstanden, was eine Gesellschaft oder ein Individum an für die Mitglieder interessanten Leistungen hervorbringt. Die Art der entstehenden Beziehungen und deren Nutzung ist offen und den Mitgliedern überlassen.
2.2. Optionen
Die Vereinsbeiträge werden in erster Linie zur Entschädigung von Arbeit im Backoffice des Vereins verwendet, welche von körperlich behinderten und/oder sonstwie benachteiligten Menschen gegen eine angemessene Entschädigung geleistet wird. Das betrifft Recherchearbeiten, Organisation von Anlässen, die Mitgliederverwaltung, die Buchführung, die Kommunikationmassnahmen sowie Aufbau und Unterhalt der Vereinswebsite etc. und den dazu nötigen Weiterbildungsaufwand. Diese im Backoffice operierenden MitarbeiterInnen sind nicht automatisch Vereinsmitglieder, sie können es aber unter den in den Statuten festgelegten Aufnahmebedingungen werden.
2.3. Einschränkungen
Die Nutzung der Idee „Kulturbanausen“ als kaufmännisch geführtes Gewerbe, insbesondere als Veranstalter, Vermittler, Entwickler, Produzent oder (Wieder-)Verkäufer von Produkten, Events, Reisen, Beratungs- oder anderer Dienstleistungen, welche im Zusammenhang mit den Kulturbanausen und/oder dem Interesse der Vereinsmitglieder erbracht werden können, wird bei Bedarf delegiert oder von einer assozierten Firma übernommen, welche den Zielen, wie sie in diesen Statuen aufgeführt sind, verpflichtet bleibt.
