Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
3. Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen des Vereins Kulturbanausen sollen wenn immer möglich unentgeltlich durch die Vereinsmitglieder, den Vorstand und die Kulturcoaches erbracht werden.
- Schaffung von Kontakt- und Informationskanälen für kulturinteressierte Menschen
- Organisation von Mitglieder-Treffen
- Besuche von Veranstaltungen, Ausstellungen, Events, Restaurants usw.
- Kontakte mit Kulturschaffenden, andern Vereinen und Gruppierungen
- Networking auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
Der Verein Kulturbanausen stellt seine Informationen allen Interessierten kostenlos im Internet zur Verfügung unter der Bedingung der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dieser Statuten.
Der Verein unterhält dazu die Web-Seite www.kulturbanausen.ch
