Statuten Randbemerkungen

Kuhltour?

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.

9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen

Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.

Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz

4. Mitgliedschaft

4.2.    Aktivmitglieder

Aktivmitglied können natürliche Personen werden, welche sich an der Umsetzung des Vereinszwecks beteiligen oder diesen zu nutzen wissen und welche den auf Ende Januar fälligen Jahresbeitrag einbezahlen. Unter dem Jahr eintretende Neumitglieder bezahlen den Beitrag wie folgt: 4/4 bis und mit Ende 2. Quartal, 3/4 bis und mit Ende 3. Quartal, 5/4 ab dem 4. Quartal (Mit dieser letzten Option gilt die Mitgliedschaft bis Ende des nächsten Geschäftsjahres. Mit der Einbezahlung des Mitgliedschaftsbeitrags erklärt sich das Aktivmitglied mit den Statuten sowie dem Vereinsmanifest einverstanden. Die Aktivmitgliedschaft verlängert sich ohne Kündigung gemäss Punkt 4.7. automatisch um ein Jahr.

 

Veranschaulichungsbild statuten