Statuten Randbemerkungen

Kuhltour?

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.

9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen

Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.

Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz

4. Mitgliedschaft

4.4.    Patronatsmitglied (Galionsfigur)

Galionsfigur (Patronatsmitglied) kann werden, wer vom Vorstand dafür berufen wird. Galionsfiguren unterstützen die Kulturbanausen mit ihrem guten Namen, engagieren sich mit wegweisenden Ratschlägen und/oder zweckdienlicher Öffentlichkeitsarbeit.
Patronatsmitglieder sind von finanziellen Verpflichtungen entbunden, können aber gleichzeitig Mäzen oder Sponsor sein.
Galionsfiguren haben Stimm- aber kein Wahlrecht.

 

Veranschaulichungsbild statuten