Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
4. Mitgliedschaft
4.7. Austritt
Jedes Mitglied kann auf Ende eines Geschäftsjahres mit schriftlicher Mitteilung oder per E-Mail, welche mindestens drei Monate vor Fristablauf an den Vorstand (vorstand@kulturbanausen.ch) zu richten ist, aus dem Verein austreten.
Austretende Mitglieder sind verpflichtet, laufende und ausstehende Beiträge zu begleichen.
