Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
4. Mitgliedschaft
4.8. Ausschluss
Die Aufnahme als Aktivmitglied kann jederzeit durch den Vorstand oder einen vom Vorstand dafür berufenen Ausschuss erfolgen. Der Vorstand kann Aktivmitglieder, die gegen die Statuten, gegen Vereinsbeschlüsse oder gegen das bis zur ersten Generalversammlung zu erstellende Vereinsmanifest verstossen, ausschliessen. Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb von 30 Tagen verlangen, dass über den Ausschluss an der nächsten Vereinsversammlung Beschluss gefasst wird.
Die Generalversammlung schliesst Mitglieder aus, die gegen die Vereinsinteressen handeln oder die trotz schriftlicher Ausschlussandrohung durch den Vorstand ihren in den Statuten festgelegten Pflichten oder im Vereinsmanifest dargelegten Spielregeln nicht nachkommen.
Ausgeschlossene Mitglieder sind gehalten, laufende und ausstehende Beiträge zu begleichen.
Mit dem Ausschluss verfallen jegliche Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
