Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
4. Mitgliedschaft
4.9. Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge sind jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres fällig, bei Beitritt unter dem Jahr pro Rata.
- für Aktiv-Einzelmitglieder CHF 120.-.
- für Aktiv-Doppelmitglieder CHF 180.-
- für Aktivmitglieder in Ausbildung CHF 80.-
- für Kollektivmitglieder und kollektive Fördermitglieder ab CHF 120.- ( abhängig von Grösse und Finanzkraft) Sie wird durch ein vom Vorstand zu erstellendes Reglement festgelegt.
- In begründeten Fällen kann der Vorstand Mitgliederbeiträge reduzieren.
- Die Mitglieder leisten im Weiteren unentgeltliche Beiträge zugunsten des Vereins, insbesondere in Organen, Ausschüssen oder als OrganisatorInnen der Mitglieder-Treffen.
- Nicht bezahlte, aber fällige Beiträge werden eingefordert.
