Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
7. Mittel
Die Mittel des Vereins bestehen aus
- Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen
- Zuwendungen von Mäzenen
- Zuwendungen von Sponsoren
- Weitere Zuwendungen
- Andern Einnahmen
- Zinsen aus dem Vereinsvermögen
Ausscheidende Mitglieder besitzen keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Einbezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückbezahlt.
