Statuten Randbemerkungen

Kuhltour?

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.

9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen

Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.

Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz

9. Vereinsorganisation

9.2. Generalversammlungen

9.2.1. Zusammensetzung und Stimmrecht

Die Generalversammlung der Vereinsmitglieder ist das oberste Organ der Kulturbanausen.
Bei der Ausübung seines Stimmrechtes kann sich ein Mitglied mit einer schriftlichen Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.
Jedes Kollektivmitglied hat eine Stimme.

9.2.2. Einberufung

Die Generalversammlung wird jeweils im Namen des Vorstandes durch die Geschäftsstelle einberufen, wenn dies notwendig ist. Sie findet aber mindestens einmal jährlich statt.
Eine ausserordentliche Generalversammlung findet statt:
- wenn es der Vorstand beschliesst,
- wenn es mindestens ein Fünftel der Mitglieder verlangt.

9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen

Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2Wochen vor der
Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.  Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.  Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.

9.2.4. Vorsitz und Protokoll

Der Präsident / die Präsidentin führt den Vorsitz der Generalversammlung. Im Verhinderungsfalle wird er durch den Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin oder durch ein anderes Mitglied des Vorstandes vertreten.
Das Protokoll wird von der Geschäftsstellenleitung oder eine von ihm ernannte Stellvertretung geführt und muss von dem / der Vorsitzenden mitunterzeichnet werden. Das Protokoll wird im Internet publiziert.

9.2.5. Zuständigkeit

Die Generalversammlung entscheidet insbesondere über:
- Wahl des Präsidenten,
- Wahl des Vizepräsidenten,
- Wahl übrige Vorstandmitglieder,
- Mandation Kernmitglieder Fachausschüsse,
- Ausschluss von Vereinsmitgliedern,
- Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern oder Mitgliedern des Kontrollorgans,
- Bestimmung der Kontrollstelle,
- Genehmigung von Statutenänderungen und grundsätzlichen Aenderungen des Vereinsmanifests
- Genehmigung von Geschäftsbericht, Kontrollbericht, Vereinsrechnung und Budget,
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge,
- Genehmigung von Kompetenzordnung, zugehörigen Reglementen und Pflichtenheften für Vorstand, Kontrollorgan, Geschäftsstelle, Coaches, Fachausschüssen, Sponsoren
- die Auflösung des Vereins und Bestimmung der Verwendung des Vereinsvermögens im Rahmen der Statuten,
- weitere Entscheide, die ihr durch die Gesetzgebung oder die Statuten vorbehalten sind.

9.2.6. Abstimmungen

Abstimmungen werden offen vorgenommen, wenn die Generalversammlung nichts anderes beschliesst.
Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der Stimmenden gefasst, mit Ausnahme derjenigen über die Änderung der Statuten, der Höhe der Mitgliederbeiträge und über die Auflösung des Vereins, welche eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erfordern. Die Präsidentin oder der Präsident hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

9.2.7. Wahlen, Zirkularbeschlüsse

Wahlen werden offen vorgenommen, wenn die Generalversammlung nichts anderes beschliesst.
Gewählt ist, wer die (einfache) Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Leere Stimmzettel und Stimmenthaltung werden nicht berücksichtigt.
Der Entscheid der Generalversammlung über Vorlagen des Vorstandes kann auch auf schriftlichem Weg oder per E-Mail erfolgen.
Zirkularbeschlüsse werden mit der Mehrheit der eingegangenen gültigen Stimmen gefasst.

 

Veranschaulichungsbild statuten