Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
9. Vereinsorganisation
9.3. Vorstand
9.3.1. Zusammensetzung
Der Vorstand besteht im Minimum aus 2 und im Maximum aus 7 Personen. Dem Präsidenten steht eine ihn bezüglich Kompetenzen und Netzwerk sinnvoll ergänzenden Person zur Seite.
Der Vorstand konstituiert sich selbst
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung gewählt oder bestätigt.
9.3.2. Der kleine Vorstand
Er besteht aus besteht aus
- Präsident/Geschäftsstellen-Leiter
- Vizepräsident/
9.3.3. Der erweitere Vorstand
Zum kleinen Vorstand kommen zusätzlich maximal 5 weitere Vereinsmitglieder, nach Möglichkeit einer Vertretung der folgenden Kategorien
- Kulturveranstalter
- Medien
- Behinderten-Organisation oder -Institution
- ICT-Branche
- Kultur-Ressort von Gemeinde oder Stadt oder Kanton oder Bund
- Lehre und Forschung
9.3.4. Vertretung Geschäftsstelle
Der Geschäftsstellen-Leiter nimmt mit Antrags- und Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teil.
9.3.5. Ressorts
Der Vorstand soll personell die folgenden Ressorts (in Abhängigkeit von Vereinsgrösse – und Aktivitäten je nachdem auch in Personalunion) abdecken
- Geschäftsführung & Vereinsverwaltung
- Marketing&Kommunikation (Strategie/Leitbild/Manifest/PR/ Werbung/DirectMarketing)
- Finanzen
- Vereinsverwaltung (Geschäftsstelle, Vereinsverwaltung)
- ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien)
9.3.6. Amtsdauer
Die Amtsdauer der Mitglieder des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Wiederwahlen sind möglich.
Der Vereinsgründer Christoph Dill ist auf Lebenszeit in den Vorstand gewählt. Bei nachweisbarem Missbrauch seiner Position oder Unvermögen kann er mit Zweidrittels-Antrag durch den Vorstand an der anschliessenden Generalversammlung abgesetzt werden. Ausserdem kann er dieses Amt mit halbjährlicher Antragsfrist zu Handen der Generalversammlung zur Verfügung stellen.
9.3.7. Organisation
Der Vorstand konstitutiert und organisiert sich selbst.
9.3.8. Aufgaben und Kompetenzen
Der Vorstand führt sämtliche Geschäfte, die nicht der Generalversammlung oder anderen Organen vorbehalten sind, insbesondere:
- Leitung des Vereins und Festlegung der Geschäftspolitik gemäss Zweckartikel,
- Aquisition und Ernennung der Galionsfiguren (Patronat),
- Regelung über die Einsetzung von Fördermitgliedern in Fachgruppen,
- Vollzug der Vereinsbeschlüsse via Geschäftsstelle,
- Beobachtung und Analyse der Entwicklungen im In- und Ausland,
- Bestimmung der Kultubanausen-Strategie und -Politik
- Interessenvertretung nach aussen.
- Verfügung über das von der GV verabschiedete Budget
- Identifikation der Themenkreise, wo Abmachungen nützlich sind, und Lancierung von entsprechenden Fachgruppen,
- Einbringen von Vorstössen auf jeglicher Ebene
- Organisation von Veranstaltungen aller Art,
- Einberufung der Generalversammlung, Festlegung der Traktanden, Vorbereitung der Anträge an die Generalversammlung,
- Bezeichnung der Personen, denen die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein zusteht
- jährliche Berichterstattung an die Generalversammlung
- Erarbeitung des Geschäftsreglements
- Bestimmung der Leitung der Geschäftsstelle
- Erarbeitung der Kompetenzordnung und der zugehörigen Reglemente
- Erarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Festlegung der Aufnahmebedingungen für Mitglieder
Der Vorstand kann einzelne Aufgaben der Geschäftsstelle, einem Mitglied oder einem externen Partner delegieren.
