Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
9. Vereinsorganisation
9.4. Kontrollstelle
Der Vorstand beruft bei Bedarf eine unabhängige Kontrollstelle, welche von der GV bestätigt wird.
9.4.1. Aufgaben
Die Kontrollstelle prüft jedes Jahr die Rechnungsführung und den Vermögensstand.
Sie legt der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht vor.
Sie beurteilt zuhanden der Generalversammlung das vom Vorstand vorgelegte Budget.
