Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
9. Vereinsorganisation
9.6. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist das geschäftsführende Organ des Vereins. Ihr Kompetenzbereich wird vom Vorstand festgelegt.
9.6.1. Zusammensetzung
Die Geschäftsstelle setzt sich aus dem Geschäftsleiter und nach Bedarf zusätzlichen, auch externen Mitarbeitern zusammen (Berücksichtigung der unter 2.1. aufgeführten sozialen Ziele).
Die Leitung der Geschäftsstelle wird vom Vorstand mandatiert.
9.6.2. Funktion
Die Geschäftsstelle ist das Planungs-, Koordinations- und Umsetzungsorgan des Vorstandes.
Sie unterstützt die weiteren Kulturbanausen-Organe in ihrer Tätigkeit.
9.6.3. Aufgaben und Kompetenzen
Die laufenden Tagesgeschäfte des Vereins liegen in der Verantwortung der Geschäftsstelle.
Die detaillierten Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsstelle werden vom Vorstand in einem separaten Pflichtenheft geregelt. Das Pflichtenheft kann vom Vorstand entsprechend den Bedürfnissen abgeändert werden.
9.6.4. Vereinsverwaltung
Die Vereinsverwaltung kann durch ein Mitglied des Vorstands geführt oder an Dritte delegiert werden. Im letzten Fall ist die Besetzung des Sekretariats durch die Generalversammlung zu bestätigen. Das Sekretariat eines Vereinsorgans kann durch ein Mitglied desselben geführt werden.
Die Vereinsverwaltung obliegt der Geschäftsstelle und wird als interaktive Internet-Lösung geführt.
9.6.5. Honorar
Die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle werden für Ihre Tätigkeit im Rahmen der Vereinsverwaltung, dem Aufbau- und Unterhalt der Webpage sowie der Mitgliederinformation nach Möglichkeit angemessen entlöhnt.
Über die Höhe des Honorars entscheidet der Vorstand. Überprüfung zu Handen der Generalversammlung, Finanzierung über Mitgliederbeiträge und Zuwendungen.
