Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
9. Vereinsorganisation
9.7. Patronat (Galionsfiguren)
9.7.1. Mitglieder
Galionsfiguren (Patronatsmitglieder) sind herausragende Persönlichkeiten/Charaktere aus Kultur, Kunst, Wirtschaft, Politik, Sozialwissenschaft, Forschung, Lehre … die sich mit ihrem guten Namen und Ruf und im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Zielsetzungen der Kulturbanausen einsetzen.
9.7.2. Aufgabenbereiche
Mögliche Aufgaben der Galionsfiguren sind:
- Bekanntmachung des Vereins und dessen Zielsetzungen,
- Vertretung der Interessen der Kulturbanausen in ihrem jeweiligen Tätigkeits-/Kompetenzbereich,
- Referententätigkeit,
- Leitung von Fachgruppen
- Coaching-Tätigkeiten
- anderes.
9.7.3. Organisation
Die Mitglieder des Patronates organisieren sich selbst in periodischer Absprache mit dem Vorstand.
