Statuten Randbemerkungen

An der GV vom 21. Feb. 2008 im Cabaret Voltaire wurde die folgende Statuten-Aenderung gutgeheissen.
9.2.3. Fristen, Traktanden, Anträge, Unterlagen
Die Einladung für die Generalversammlung wird zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen, wie Jahresrechnung und Geschäftsbericht, spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung elektronisch zugestellt oder der elektronische Zugang dazu via Internet eröffnet.
Anträge der Mitglieder für zusätzlich aufzunehmende Traktanden inkl. allfälliger zugehöriger Unterlagen sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung elektronisch dem Vorstand einzureichen.
Die Traktandenliste kann zu Beginn der Versammlung durch Antrag und Zustimmung mit einfachem Mehr der Vorstandsstimmen ergänzt oder abgeändert werden.
Statuten Verein Kulturbanausen Schweiz
9. Vereinsorganisation
9.8. Fachgruppen
In den Fachgruppen organisieren sich bei Bedarf die assozierten Fördermitglieder mit den ihnen eigenen Kompetenzen und Möglichkeiten.
9.8.1. Definition
Eine Kulturbanausen-Fachgruppe kann vom Vorstand oder von der Geschäftsstelle neu initialisiert werden. Sie konstituiert sich selbst.
Die Mitglieder Fachgruppen müssen Mitglied von Kulturbanausen sein.
Bei Bedarf werden Fachgruppenleiterinnen /-leiter zu den Vorstandssitzungen eingeladen.
Die Fachgruppen anerkennen im Rahmen von Zusammenarbeitsvereinbarungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kulturbanausen.
Sie verpflichten sich insbesondere dazu:
- Mitglieder von Kulturbanausen, die an einer Mitarbeit interessiert sind, mindestens als Reviewpartner aufzunehmen,
- ihre Ergebnisse unentgeltlich an die Kulturbanausen abzugeben.
9.8.2. Aufgaben
Die Fachgruppen erfüllen Spezialaufgaben im Rahmen des Vereinszwecks Kulturbanausen
9.8.3. Organisation
Die Fachgruppen organisieren sich selbständig
